Wärmegesetz

Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009
Was wird wie finanziell gefördert?
Das Wärmegesetz kündigt im § 13(Fördermittel) an, dass der Bund die Nutzung Erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt mit jährlich 500 Millionen Euro fördern wird in den Jahr 2009 bis 2012. Die Förderbedingungen sollen in den Verwaltungsvorschriften zum Wärmegesetz geregelt sein.