Seniorengerechtes Wohnen

Berlin, 04.11.2008
Bundesregierung fördert seniorengerechtes Bauen

Bundeshaushalt sieht 50 Millionen Euro Zinsverbilligung vor

Der Einstieg in die öffentliche Förderung des seniorengerechten Bauens ist offensichtlich für das Haushaltsjahr 2009 erfolgreich geschafft. Ein dem BDB vorliegender Entwurf für das Haushaltsgesetz 2009 weist im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter dem Haushalts-Titel 661 08 \"Zinszuschüsse im Rahmen des Programms \"Seniorengerechtes Wohnen\" der KfW-Förderbank\" im Gesamtwert von 50 Mio. Euro für 2009 aus. Vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung dieses Entwurfes durch den Deutschen Bundestag wäre damit erstmals der Einstieg in die öffentliche Förderung des bundesweiten seniorengerechten Bauens durch ein KfW-Zinsverbilligungsprogramm geschafft und es ist vorgesehen, dass dieses Programm in den nächsten Jahren fortgesetzt wird.

Bis es zu diesem ersten Erfolg gekommen ist, war – weit überwiegend vom BDB – intensiv Überzeugungsarbeit zu leisten. Schon 2007 hatten insgesamt 25 Verbände der Wohn- und Bauwirtschaft, darunter der BDB, Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer, Baugewerbe und –industrie, Wohnungsverbände und Gewerkschaft IG Bau, in seltener Geschlossenheit der Branche in einem politischen Forderungspapier der Aktion \"Impulse für den Wohnungsbau\" auf die gesellschaftliche Aufgabenstellung des seniorengerechten Bauens vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Deutschland aufmerksam gemacht. Sie haben sich dabei auch vehement für eine öffentliche Förderung in Form einer KfW-Förderung und einer Verbesserung der steuerlichen Absetzung eingesetzt. Insbesondere der BDB-Präsident Hans Georg Wagner zusammen mit dem HGF Herbert Barton haben in unzähligen Gesprächen mit den Abgeordneten der Bundestagsausschüsse Hauhalt und Bau sowie den Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck (SPD) und Volker Kauder (CDU/CSU) und der CSU-Landesgruppe im Bundestag unter Vorsitz von Peter Ramsauer erfolgreich für dieses Anliegen geworben.

Demographischer Wandel zwingt zum Handeln

Dabei sind die zugrunde liegenden Fakten eindeutig: z.Zt. ist von den rund 24 Mio. Mietwohnungen in Deutschland lediglich 1 % - also 240 Tsd. Wohnungen – mit einem altersgerechten Standard ausgerüstet. Die demographische Entwicklung erfordert aber, dass bis 2020 mindestens 800 Tsd. WE zusätzlich altersgerecht angepaßt bzw. neu gebaut werden müssen. Dies ist eine gewaltige gesellschaftliche Herausforderung ohne Alternativen. Denn eine Unterbringung dieser Personengruppen in Pflegeheimen u.ä. würde nicht nur unsere sozialen Sicherungssysteme sprengen, sondern entspricht auch nicht dem Wunsch der Betroffenen, nämlich möglichst lange im angestammten Wohnumfeld zu verbleiben.

Wohnungsneubau auf Tiefststand

Die nunmehr im Bundeshaushalt verankerten 50 Mio. Euro für das Zinsverbilligungsprogramm können natürlich nur als Einstieg in die Förderung dieses Baubereichs gesehen werden. In den nächsten Jahren wird der BDB im Konzert mit den anderen Verbänden für eine kräftige Aufstockung und eine Ergänzung durch eine erhöhte Absetzung für seniorengerechte Wohnungen mit 4 – 5 % für die Dauer von 20 Jahren eintreten, damit die Attraktivität dieser Investitionen wieder gesteigert wird. Dies ist vor dem Hintergrund der dramatischen Rückgänge im Wohnungsneubau z.Zt. besonders dringend erforderlich.

Aber auch schon das Zinsverbilligungsrpogramm der KfW könnte eine spürbare Hilfe werden, da – möglicherweise in Kombination mit anderen Programmen wie z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm - erhebliche Investitionssummen hauptsächlich in den Wohnungsbestand induziert werden können.

Umsetzungsvorschläge vom BDB vorbereitet

Dass dabei auch die Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure beteiligt werden, ist ebenfalls besonderes Anliegen des BDB. In Vorbereitung der Umsetzung dieses Programms haben bereits Experten unter Federführung des Präsidiumsmitglieds Hartmut Miksch und Dr. Krupinski in NRW sich Gedanken im Hinblick auf ein \"Umsetzungspapier\" gemacht, das Vorschläge – von seniorengerechten Aufzügen bis zu barrierefrei gestalteten Badezimmern – beinhaltet und der KfW für die praktische Umsetzung zur Verfügung steht.