FÖRDERUNG...

FÖRDERUNG... Marktanreizprogramm soll fortgesetzt werden:

Die dem Marktanreizprogramm für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und kleine Biomasse-Heizkessel auferlegte Haushaltssperre soll offenbar im Juli aufgehoben werden. Dies haben Mitglieder der Regierungskoalition im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt. Seit Wochen ist das Marktanreizprogramm mit einer qualifizierten Haushaltssperre von 115 Mio. Euro belegt, wodurch das Förderprogramm mangels Finanzierung Anfang Mai 2010 gestoppt wurde. Trotz parteiübergreifender Zustimmung für eine Freigabe der Mittel hatte sich Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble bisher beharrlich geweigert, einen Antrag auf Entsperrung zuzulassen. Der darum von Verbänden und Opposition aufgebaute Druck hat nun aber gewirkt. Das Finanzministerium werde Anfang Juli die Entsperrung beantragen, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Heinz-Peter Haustein der taz.

Voraussichtlich wird der Antrag auf Entsperrung im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den Haushaltsentwurf 2011 erfolgen. Dies könnte bedeuten, dass gleichzeitig Mittel aus dem Etat für das nächste Jahr vorgezogen werden, um nicht schon nach wenigen Wochen das Marktanreizprogramm erneut zu stoppen.

Die 115 Mio. Euro tilgen hauptsächlich „Schulden“...
Denn aus dem Förderstopp ergibt sich folgendes Dilemma: Wenngleich die Nachfrage nach Solarkollektoren und Bio-Masseheizkesseln im Mai deutlich eingebrochen ist, wurde seit dem Förderstopp eine große Menge (nach bisherigem Stand) antragsberechtigter Anlagen fertiggestellt, deren Beauftragung Wochen oder Monate vorher erfolgte. Mit dem Neustart dürfte also eine Antragsflut für „ohnehin und im Vertrauen auf Förderung gebaute Anlagen“ einsetzen. Vorausgesetzt, die Anlagen erfüllen zum Antragszeitpunkt die zum 1. Juli 2010 in Kraft tretenden neuen Förderbedingungen (Bericht im GEB-NL) bzw. es gibt eine Kulanzregelung für Anlagen, die vor diesem Datum nach den alten Kriterien die Antragsvoraussetzungen erfüllt haben. Jedenfalls wird ein großer Teil der 115 Mio. Euro dafür eingesetzt werden (müssen), Investoren das in den Bund gesetzt Vertrauen nachträglich auszuzahlen. Dass der Bund hier seine „Schulden“ tilgt, ist auch dringend geboten.

...für zusätzliche Investitionen sind zusätzliche Mittel erforderlich
Um den Markt jedoch wieder anzukurbeln und Vertrauen zurück zu gewinnen – der Förderung kann bei den meisten Fördertatbeständen erst nach der Fertigstellung der Anlage betragt werden – müssen zusätzliche Mittel in das Programm fließen und eine verlässliche (verbindliche) Förderung erkennbar sein. Sonst kann die vielfach zitierte Rechnung, dass 1 Förder-Euro 8 Euro Investitionen anstößt, nicht aufgehen. Bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Ministerien dies mit Weitblick vorhersehen. Tun sie es nicht, ist ein Förderstopp in der parlamentarischen Sommerpause vorprogrammiert – und das Vertrauen dann vollends ruiniert. Die gleiche Wirkung hätte eine rückwirkende Reduzierung der Förderbeträge. GLR
Quelle: GEB-Newsletter: 13-2010 | 15.06.2010