Energieausweise

Energieausweise sind seit dem 1. Juli 2008 Pflicht, wenn eine Wohnung, ein Wohnhaus oder ein Wohngebäude Baujahr 1965 oder älter verkauft oder neu vermietet wird: Als Wohnungssuchende dürfen Sie gemäß Energieeinsparverordnung den Energieausweis verlangen. Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis unverzüglich zugänglich machen, wenn diese ihn verlangen.