Energieausweis Energieausweis ■ ■ ■

►Energetische Bewertung Ihrer Immobilie zur Erstellung des nach Europäischer Richtlinie 2002/91/EG geforderten Energieausweises.

►Der erstellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieausweis für Wohngebäude

Für einen Neubau muss bereits seit 2002 generell ein Energieausweis ausgestellt werden.
Für Altbauten wird ab Juli 2008 Schritt für Schritt der Energieausweis zur Pflicht.

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Für Nicht-Wohngebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises für den Neubau ebenfalls bereits obligatorisch. Ab Juli 2009 gilt dies auch für bereits bestehende Gebäude. Sie brauchen im Verkaufs- oder Vermietungsfall einen Energieausweis. Außerdem müssen ab dann in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar aufgehängt werden.
Die häufigsten Fragen zum Energieausweis.